Maße & Preise der Lagereinheiten

Wir bieten Ihnen hochwertige Lagerflächen

in verschiedenen Größen.



Bitte entnehmen Sie dieser Grafik die für Sie passende Boxengröße und den entsprechenden Preis.

Bei Fragen können Sie uns gerne eine E-Mail senden oder anrufen: 0175 3 43 88 85.

Die Mindest-Mietdauer beträgt 1 Jahr bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Es ist eine Kaution von 2 Monatsmieten zu entrichten.

Allgemeine Infos zur Nutzung

Unser Lagerpark

ist z.B. für Handwerker, Gewerbetreibende, Handelsvertreter, Händler oder Existenzgründer gedacht. 


Typische Einstellgüter sind Material, Lagerwaren, Saisonartikel, Akten, Werkzeuge, Geräte, Baumaschinen und Fahrzeuge. 


Auch Privatpersonen können die praktischen Lagereinheiten nutzen,

z. B. für Wohnmobile, Boote, Wohnwagen, Autos, Oldtimer, Anhänger, Möbel, Gartengeräte oder -möbel. 

Folgendes darf nicht gelagert werden: 

  • Nahrungsmittel oder verderbliche Waren, außer wenn diese sicher verpackt sind, so dass sie gegen Befall von Schädlingen geschützt sind und keine Schädlinge anziehen
  • Lebewesen jeder Art
  • brennbare oder entzündliche Stoffe/Flüssigkeiten wie z. B. Gas, Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel, etc.
  • unter Druck stehende Gase
  • verbotene oder gesetzwidrig in Besitz befindliche Waffen
  • Sprengstoffe; Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Kampfstoffe
  • Giftmüll, Asbest oder sonstige, potentiell gefährliche Materialien; alles, was Rauch oder Geruch absondert
  • jegliche verbotenen Substanzen und Gegenstände oder unrechtmäßig erworbene Gegenstände
  • unter Druck stehende Gase
  • Materialien, die durch Emissionen Dritte beeinträchtigen könnten


Ausdrücklich untersagt ist die Lagerung von Gütern, die diese Eigenschaften aufweisen:

  • Feuer- oder explosionsgefährlich, strahlend, zur Selbstzündung neigend, giftig, ätzend, übelriechend.
  • In dem Raum darf nur trockenes Stückgut eingelagert werden.
  • Strengstens untersagt ist die Lagerung illegaler Stoffe, egal welcher Art, z.B. Drogen, Suchtstoffe, Abfallstoffe, Sondermüll.
  • Lebende Wesen, egal welcher Art, sind ebenfalls von der Lagerung ausgeschlossen.
  • Des Weiteren sind Güter von der Lagerung ausgeschlossen, die verderben, verfaulen oder Ungeziefer anlocken.
  • Es ist außerdem untersagt, die Lagereinheiten zu Wohnzwecken zu nutzen.